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Hospiz St.Ferrutius

Häufig gestellte Fragen ...

Was bedeutet Hospiz?
Wie ist die ärztliche Versorgung?
Wer wird aufgenommen?
Wie groß ist das stationäre Hospiz?
Was kostet die stationäre Versorgung im Hospiz?
Wie kann man die Hospize unterstützen?

Was bedeutet Hospiz?
Der Name Hospiz kommt aus dem Mittelalter und bedeutet Herberge. Heutzutage versteht man unter dem Namen Hospiz Einrichtungen und Institute die sich um Menschen in der letzten Lebenshase, sei es ambulant oder stationär kümmern. Ein stationäres Hospiz kommt dann zu Einsatz, wenn eine häusliche Versorgung und Betreuung aus verschiedenen Gründen nicht mehr möglich ist. Menschen erleben hier Geborgenheit, Zuwendung und liebevolle Pflege. Hierdurch können Schwerkranke ihre Situation besser ertragen und das Sterben als einen bedeutenden Teil ihres Lebens erfahren. Leben und Sterbe in Würde.

Wie ist die ärztliche Versorgung?
Die palliative, d.h. schmerz- und beschwerdelindernde medizinische Behandlung erfolgt durch Schmerztherapeuten und Hausärzten, die alle die Zusatzqualifikation Palliativ Care haben. In besonderen Fällen arbeiten wir mit weiteren Fachärzten zusammen. Selbstverständlich kann jeder Kranke seinen eigenen Hausarzt weiter konsultieren.
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Wer wird aufgenommen?
Jeder Mensch kann aufgenommen werden, unabhängig von seinem Einkommen, seiner Religion oder dem Krankheitsbild. Es muss nur eine ärztliche Bescheinigung vorliegen, dass eine Krankheit weit fortgeschritten ist, nur noch eine begrenzte Lebenserwartung von Tagen, Wochen bis wenigen Monaten besteht und eine Betreuung zuhause nicht mehr möglich ist.

Sollte sich die Krankheit stabilisieren, so kann der Kranke wieder vorübergehend oder auch auf Dauer entlassen werden. Vor Aufnahme besteht die Möglichkeit, das Hospiz persönlich kennenzulernen.
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Wie groß sind die stationären Hospize?
Das Hospiz ADVENA besitzt 16 Einzelzimmer für die vollstationäre Betreuung von 16 Bewohnern. Das Hospiz St. Ferrutius verfügt über 11 Einzelzimmer für die vollstationäre Pflege von 11 Bewohnern. Die Bewohner werden von Schwestern und Pflegern im Schichtdienst (24 Std.) versorgt. Die Pflegenden werden durch Ehrenamtliche unterstützt. Diese übernehmen die Betreuung und unterstützen die Bewohner vor allem in der Auseinander-setzung mit der Krankheit, dem Abschied nehmen und dem Sterben.
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Was kostet die stationäre Versorgung im Hospiz?
Die Kosten werden getragen von:

  • der gesetzlichen Krankenkasse,
  • der Pflegekasse,
  • und dem Hospiz

Im Einzelnen setzen sich die Beträge folgendermaßen zusammen:

  • Der Hospizzuschuss der Krankenkasse beträgt ca. zwischen 220,- und 225,- EUR.
  • Pflegeversicherung = Pflegestufe I:    33,63 EUR
  • Pflegeversicherung = Pflegestufe II:   42,04 EUR
  • Pflegeversicherung = Pflegestufe III:  47,07 EUR

Anteil des Trägers = 24,48 EUR bis 24,91 EUR

Um den personalintensiven hohen Pflege- und Betreuungsaufwand halten zu können, ist das Hospiz auf ehrenamtlich Mitwirkende, auf Spender und Mitglieder im Förderverein dringend angewiesen.
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Wie kann man die Hospize unterstützen?
10 % aller Kosten in Pflege und Betreuung übernimmt das Hospiz aus Spenden. Pro Tag und Bett muss die WHG im Schnitt ca. 25,- EUR aus eigenen Mitteln aufbringen. Der Eigenanteil von mittellosen Bewohnern wird oft ebenfalls von der WHG, dem Träger des Hospizes übernommen. Das Hospiz ist daher auf Unterstützung dringend angewiesen.

Unterstützung der Hospize ist auf verschiedene Weise möglich:

  • Ideell, indem Sie Freunden und Verwandten, Arbeitskollegen und Nachbarn über unsere Arbeit erzählen, und somit unseren Bekanntheitsgrad steigern und unser positives Erscheinungsbild fördern.
  • Personell können Sie uns durch Ihre ehrenamtliche Mitarbeit im Hospiz unterstützen. Trotz unserer hauptamtlich Tätigen sind wir auf ehrenamtliche Hilfe angewiesen. Es gibt einerseits die Möglichkeit, bewohnernah zu helfen, also mit den Bewohnern in Kontakt zu treten. Andererseits bewohnerfern, also bei den Arbeiten rundherum zu helfen, wie zum Beispiel in der Gartenpflege.
  • Materiell durch Spenden und das Sammeln von Spenden (z.B. Spende statt Blumenkränze), Vermächtnisse und Zuwendungen.

Spenden können steuerlich geltend gemacht werden. Ab EUR 100,- erhalten Sie eine Spendenquittung, bis EUR 100,- gilt der Einzahlungsbeleg als Spendenbeleg.

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